Fernsehbilder für wissenschaftliche Zwecke nutzen?
Dienstag, Juni 22nd, 2010Kristian Müller von der Heide, Justitiar des Börsenvereins, schreibt: Für Screenshots aus Filmen und TV-Sendungen gilt das Zitatrecht für so genannte Großzitate nach § 51 Nr. 1 UrhG. Danach dürften – zum Ersten – die von Ihnen zu verwendenden Fernsehbilder nicht lediglich so genanntes schmückendes Beiwerk sein, mit dem Buch und dessen Inhalt also nicht Nichts zu tun haben. Vielmehr muss ein Belegzweck gegeben sein – ein bildlicher Beleg für die Meinung oder Sachdarstellung des betreffenden Buchautors. Darüber hinaus müssten – zum Zweiten - die Fernsehbilder der Erläuterung des Inhalts Ihres wissenschaftlichen Buches dienen, und zwar in der Weise, dass dessen wissenschaftlicher Text aus sich allein nicht oder nicht vollständig verständlich sein dürfte, wenn die Bildzitate fehlen würden. “Der Zitatzweck wäre hier erst dann voll erfüllt, wenn die Fernsehbilder dem Wissenschaftstext quasi erst den letzten erklärenden „Schliff“ gäben”, meint Kristian Müller von der Heide. “Nur wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sein sollten, würde es sich vorliegend um erlaubnis- und vergütungsfreie Großzitate handeln. Die Quellen müssen dann selbstverständlich angegeben werden.”